WOZU DIENT UNBEDENKLICHKEITS­BESCHEINIGUNG BEI KAUF EINER IMMOBILIE?

Beim Kauf einer Immobilie sind einige Genehmigungen und Bestätigung notwendig, damit der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gehört dazu. Sie wird vom Finanzamt ausgestellt und muss dem Grundbuchamt vorgelegt werden.

WELCHE AUFGABE ERFÜLLT UNBEDENKLICHKEITS­BESCHEINIGUNG

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer vollständig gezahlt wurde und somit der Eintragung des Käufers in das Grundbuch nichts im Wege steht. Die Grundbucheintragung ist somit von der Zahlung der Grunderwerbsteuer abhängig. Durch die Verbindung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Eigentumsumschreibung wird die Zahlung der Grunderwerbsteuer abgesichert.

 

FRAGEN ZUR UNBEDENKLICHKEITS­BESCHEINIGUNG

 

Wenn Sie weitere allgemeine Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, dann können Sie sich, als Verbraucher, vorerst an die zuständige öffentliche Stelle wenden. Dort werden Sie kostenlos informiert und können somit unnötige Verzögerungen beim Hauskauf oder Wohnungskauf vermeiden.

Zögern Sie aber auch nicht bei Ihren Notar bezüglich der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fragen. Er ist mit den Vorgängen, die die Eigentumsumschreibung bestens vertraut und kann Sie auch gezielt beraten.