WOZU DIENT UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG BEI KAUF EINER IMMOBILIE?
Beim Kauf einer Immobilie sind einige Genehmigungen und Bestätigung notwendig, damit der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gehört dazu. Sie wird vom Finanzamt ausgestellt und muss dem Grundbuchamt vorgelegt werden.
WELCHE AUFGABE ERFÜLLT UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer vollständig gezahlt wurde und somit der Eintragung des Käufers in das Grundbuch nichts im Wege steht. Die Grundbucheintragung ist somit von der Zahlung der Grunderwerbsteuer abhängig. Durch die Verbindung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Eigentumsumschreibung wird die Zahlung der Grunderwerbsteuer abgesichert.
FRAGEN ZUR UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
Zögern Sie aber auch nicht bei Ihren Notar bezüglich der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fragen. Er ist mit den Vorgängen, die die Eigentumsumschreibung bestens vertraut und kann Sie auch gezielt beraten.