WIE HOCH IST DIE GRUNDERWERBSTEUER BEIM IMMOBILIENKAUF?
Die Grunderwerbsteuer ist fällig beim Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie. Die Höhe der Grunderwerbsteuer bewegt sich derzeit zwischen 3,5 % bis 6,5 %, je nach Bundesland. In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6,0 %.
BEI WELCHEN IMMOBILIENVERTRÄGEN IST EINE GRUNDERWERBSTEUER FÄLLIG?
- Kaufvertrag über ein Grundstück
- Tauschvertrag über Grundstücke
- Meistgebot bei einer Zwangsversteigerung
- Der Wert des Erwerbsvorgangs liegt unter 2.500 EUR.
- Kauf durch Ehepartner des Verkäufers
- Kauf einer Immobilie durch den früheren Ehepartner, beim Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung.
WERTVOLLES WISSEN ZUR GRUNDERWERBSTEUER
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer ist der Kaufpreis. Allerdings kann der Wert für das mitverkaufte Zubehör oder mitverkaufte bewegliche Gegenstände abgezogen werden. Diese unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Im Kaufvertrag müssen die Gegenstände und das Zubehör genau aufgelistet und wertmäßig beziffert werden.
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung sollten Sie auch die Instandhaltungsrücklage anteilig in dem Kaufvertrag festhalten, denn die Instandhaltungsrücklage ist ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Die aktuelle Höhe von der Rücklage erfahren Sie von dem zuständigen Hausverwalter.
Der Käufer hat einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides Zeit die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, wird er ins Grundbuch eingetragen werden. Damit die Eintragung vorgenommen werden kann, wird hierzu eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das zuständige Finanzamt ausgestellt.
Gegenüber dem Finanzamt haften für die Grunderwerbsteuer sowohl der Käufer als auch der Verkäufer, auch wenn im Kaufvertrag vermerkt ist, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt.
Wenn der Käufer aus irgendwelchen Gründen von dem Kaufvertrag zurücktritt, wird er die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer vom Finanzamt zurückerstattet.