WAS STEHT IM GRUNDBUCH UND WO KANN ICH ES EINSEHEN?

Das Grundbuch spielt bei jedem Immobilienverkauf und Immobilienkauf eine sehr wichtige Rolle. Hier finden Sie sehr viele Informationen, die die Immobilie betreffen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle Grundstücke umfasst, die im jeweiligen Grundbuchbezirk liegen.

WIE IST DAS GRUNDBUCH AUFGETEILT?

 

Das Grundbuch ist wie folgt gegliedert:
  • Bestandsverzeichnis – enthält die Grundstücksdaten, Flurstücke, eventuelle Wegerechte und Miteigentumsanteile an anderen Grundstücken.
  • Eigentumsverhältnisse (in Abteilung I) – hier sind die jeweiligen Eigentümer und die Eigentumsverhältnisse dieser untereinander wiedergegeben.
  • Lasten/Dienstbarkeiten/Beschränkungen (in Abteilung II) – es können zum Beispiel Geh- und Fahrtrechte, Versorgungsleitungsrechte, Nießbrauchrecht, Vorkaufsrechte, Reallasten oder ein Erbbaurecht vermerkt werden.
  • Eingetragene Grundpfandrechte (in Abteilung III) – hier finden Sie die eingetragenen Grundschulden und Hypotheken. Es kann sein, dass eine Grundschuld eingetragen ist. Die Grundschuld muss aber nicht valutieren. Die Grundschuld kann im Zug des Immobilienverkaufs unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Wichtig ist, dass der Kaufpreis höher als die noch valutierende Grundschuld ist.

 

AKTUELLER GRUNDBUCHAUSZUG BEI IMMOBILIENKAUF EINSEHEN

 

Jedes Grundstück verfügt über ein eigenständiges Grundbuchblatt. Es gibt ein Grundbuch für reine Grundstücke bzw. Grundstücke, die mit einem Einfamilienhaus bebaut sind und bei Eigentumswohnungen gibt es das sog. Wohnungsgrundbuch/Teileigentumsgrundbuch.

Die Gliederung entspricht dem Grundbuch für reine Grundstücke. Zusätzlich werden in dem Wohnungsgrundbuch / Teileigentumsgrundbuch die jeweiligen Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Grundstück und Eigentum, die verbundenen Sondereigentumsrechte, Sondernutzungsrechte und Beschränkungen festgehalten.

 

BEI WELCHER BEHÖRDE KANN MAN DAS GRUNDBUCH EINSEHEN?

 

Das Grundbuch ist beim Grundbuchamt zu finden, das in der Regel beim Amtsgericht untergebracht ist. Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf ein Einblick verlangen bzw. einen Grundbuchauszug für das entsprechende Grundstück oder die Wohnung einholen.

Gerichte, Behörden, Banken und Notare haben die Möglichkeiten online eine entsprechende Grundbucheinsicht zu erhalten.

 

ANSCHRIFT UND ÖFFNUNGSZEITEN ZUM GRUNDBUCHAMT IN OFFENBACH

 

Das Grundbuchamt für die Stadt Offenbach:

Amtsgericht Offenbach – Grundbuchamt

Kaiserstraße 16 - 18
63065 Offenbach am Main
Telefon: +49 (69) 8057-0
Telefax: +49 (69) 8057-5001

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:30 Uhr

(Quelle: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AG-Offenbach)

 

Den Grundbuchauszug können Sie schriftlich oder per Fax bestellen und der Auszug wird Ihnen direkt zugesandt. Sie sollten beachten, dass die Bearbeitungszeiten bis zur Übersendung stark schwanken können.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird Ihr berechtigtes Interesse geprüft. Als Eigentümer sollten Sie sich durch einen Personalausweis ausweisen und als Kaufinteressent, sollten Sie am besten eine Vollmacht des Eigentümers mitbringen und selbstverständlich Ihren Ausweis.

Wenn Sie die Grundakte vor Ort einsehen wollen (also z.B. die Teilungserklärung), ist es notwendig diese 2 Tage im Voraus telefonisch oder per Fax vorzubestellen.